Sie sind hier: Kameradschaft / Attraktivitätsgesetz

Attraktivitätsgesetz


Ein großer Wurf, sagte der Bundesvorsitzende, Oberstleutnant Wüstner


Es ist geschafft, das Gesetz zur Steigerung der Attraktivität des Dienstes in der Bundeswehr auch Artikelgesetz genannt, ist beschlossene Sache. Für den DBwV war es ein langer und beharrlicher Weg zum Erfolg.

Dieses Gesetz enthält Maßnahmen zur Verbesserung der Arbeitsbedingungen und Dienstgestaltung für die aktiven Soldatinnen und Soldaten der Bundeswehr.

Die Umsetzung dieses Gesetzes trägt zur Erhöhung der Attraktivität des Dienstes in der Bundeswehr bei.

Dieses Gesetz trägt die besondere Handschrift des DBwV und seiner Basis, wesentliche Forderungen des Verbandes konnten umgesetzt werden.

Im Einzelnen gibt es Änderungen im Besoldungsrecht.

Erschwerniszulagen werden als Inflationsausgleich angehoben, neu eingeführt bzw verbessert.

Auch bei ausgewählten Stellenzulagen gibt es Erhöhungen als Inflationsausgleich. Allerdings konnte bei 10 weiteren Stellenzulagen gegenüber dem Bundesinnenministerium eine Erhöhung wegen gebotener Gleichbehandlung mit Beamten nicht durch gesetzt werden.

Für die freiwillig Wehrdienstleistenden werden ab 01.11.2015 die Wehrsoldtagessätze um 2 Euro erhöht.

Rahmenbedingungen für Familie und Dienst

Ab dem 1. Januar 2016 darf die regelmäßige Arbeitszeit für Soldatinnen und Soldaten im Grundbetrieb nur noch 41 Stunden pro Woche betragen.

Einsätze sind aufgrund der Gewährung des Auslandsverwendungszuschlages hinsichtlich einer Vergütung von Mehrarbeit ausgenommen.

Für Mehrarbeit im Grundbetrieb gibt es Ausgleich wie bei Bundesbeamten.

Die neue Arbeitszeitverordnung wird noch erarbeitet.

Möglich wird sein, eine finanzielle Unterstützung von Soldatinnen und Soldaten für eine Familien- und Haushaltshilfe im Bedarfsfall.

Teilzeit ist möglich, bis zu 24 Monate Elternzeit ist möglich.

Wahlrecht zwischen Trennungsgeld und Umzugskostenvergütung ist nicht mehr möglich.

Versorgung der Zeit- und Berufssoldaten

SaZ, die am 01.01.2016 in aktiven Dienst sind werden in der gesetzlichen Rentenkasse nachversichert.

Für BDF Maßnahmen gibt es keine Freistellung mehr vor dem DZE

Die Hinzuverdienstgrenze für Berufssoldaten ist neugeregelt.

Leider konnten nicht alle Forderungen umsetzt werden.

Für die zukünftige Arbeit sind weitere Forderungen denkbar, die die Attraktivität in den Kerngebieten bei der Bundeswehr steigern können.

-         Ein dauerhaftes gesetzliches Wahlrecht zwischen Trennungsgeld und Umzugskostenvergütung bei allen Versetzungen.

-         Eine verbesserte Alterssicherung.

-         Die Erhöhung aller Stellenzulagen und Dynamisierung von Erschwernis- und Stellenzulagen

-         Verbesserung beim Versorgungsausgleich




Oberstleutnant Wüstner, der Bundesvorsitzende, forderte im Zusammenhang mit der Attraktivität des Dienstes bei der Bundeswehr weitere Verbesserungen bei der Infrastruktur und Ausrüstung der Streitkräfte. 



Im Gesetzblatt v. 13.05.2015 BGBl. I S. 706; Geltung ab 23.05.2015

Link zum Gesetzestext 

Gesetz zur Steigerung der Attraktivität des Dienstes in der Bundeswehr (Bundeswehr-Attraktivitätssteigerungsgesetz - BwAttraktStG)